Ein Überblick über Gesetze und Standards
Gesetze und technische Standards sehen auf den ersten Blick oft schwierig aus. Sie sind aber gerade im Bereich Barrierefreiheit wichtig, um eine einheitliche und für die Nutzer*innen verlässliche Umsetzung zu garantieren. Für Menschen mit Sinneseinschränkungen gibt es schon lange erprobte Lösungen und technische Angaben, die den barrierefreien Zugang gewährleisten:
- Blinde Menschen nutzen Screenreader: Eine Internetseite muss technische Bedingungen einhalten, damit das Programm richtig funktioniert.
- Sehbehinderte Menschen brauchen bestimmte Bedingungen, damit sie gut lesen können: Kontrast und Schriftgröße sollten anpassbar sein.
- Gehörlose Menschen können den Ton im Video nicht hören: Sie brauchen Untertitel.
Leichte Sprache: Die jüngste Barrierefreiheit
Für Menschen mit geistiger Behinderung gab es lange Zeit keine Hilfsmittel, die übergreifend angewendet werden können. Das hat sich mit dem Aufstieg der Leichten Sprache geändert: Sie ist ein wichtiger Baustein, um Informationen leicht verständlich zu machen. Und sie ist sehr schnell in die bestehenden Gesetze eingearbeitet worden. Auch in den Standards der WCAG und BITV wurden Menschen mit kognitiven Behinderungen bereits mitgedacht: Hier sind erste Hindernisse im Umgang mit Internetseiten und mögliche Lösungsansätze benannt – aus unserer Sicht besteht allerdings noch ein hoher Bedarf an Weiterentwicklung.