Wie prüfen wir, ob eine Webseite barrierefrei ist?
Immer wieder stellt sich die Frage, ob etwas wirklich barrierefrei ist. Zwar gibt es genaue Vorgaben, die Barrierefreiheit in allen Bereichen definieren und messbar machen. Trotzdem kommt es im echten Leben oft anders, als man denkt: Dann ist die Arztpraxis vielleicht wunderbar barrierefrei ausgebaut, alle Türen sind in bester Breite für Rollstühle, aber die U-Bahn-Station vor der Haustür hat keinen Fahrstuhl. Oder eine Internetseite ist technisch BITV-konform und hat Informationen in Leichter Sprache, aber es gibt keinen deutlichen Hinweis darauf: Dann finden die Nutzer:innen die Leichte Sprache nicht.
Barrierefreiheit muss man prüfen – und das am besten doppelt
Bei Übersetzungen in Leichte Sprache setzen wir schon lange auf doppelte Überprüfung: Zum einen prüfen die Testleser:innen mit Behinderung jeden Text auf seine Verständlichkeit. Zum anderen haben wir ein Prüfinstrument entwickelt, das prüft, ob die Übersetzung die Regeln der Leichten Sprache einhält. Für Barrierefreiheit im Internet gibt es ähnliche Tests: In den Usability-Tests prüfen Nutzer:innen eine Web-Anwendung. Anschließend wird ausgewertet, wo die Anwendung noch nutzerfreundlicher werden muss. Für die Überprüfung der technischen Standards der Barrierefreiheit nach WCAG und BITV ist der BIK-BITV-Test das passende Prüfinstrument.
Bald verfügbar: Test für Leichte Sprache nach BITV
Der BIK-BITV-Test von der DIAS GmbH prüft die Anforderungen der Europäischen Norm 301 549 – sie ist die Bezugsgröße für die BITV 2.0. Hierzu gehören umfangreiche technische Kriterien, die sicherstellen, dass ein Web-Angebot barrierefrei zugänglich ist – zum Beispiel mit einem Screenreader. Leichte Sprache gehört zu Barrierefreiheit dazu und steht in der BITV 2.0, aber bisher gab es dafür keinen Test. Jetzt kommen wir ins Spiel: Nach einigen Anpassungen kann unser Prüfinstrument nun Leichte Sprache im Sinne der BITV prüfen. In Kooperation mit der DIAS GmbH werden wir den Test für Leichte Sprache so bald wie möglich als Ergänzung zum BIK-BITV-Test anbieten.